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Unsere Grundsätze

  • Freiwilligenarbeit ist ein gesellschaftlicher Beitrag an Mitmenschen und Umwelt. Sie wird unentgeltlich und zeitlich befristet geleistet.
  • Freiwilligenarbeit soll bezahlte Arbeit ergänzen und unterstützen, diese jedoch nicht konkurrenzieren.
  • Freiwilligenarbeit soll nicht mehr als 4 – 6 Stunden pro Woche in Anspruch nehmen.
  • Die Arbeit in der Kernfamilie gilt nicht als Freiwilligenarbeit.
  • Freiwilligenarbeit braucht Richtlinien und Standards zur Qualitätssicherung und um einen Missbrauch der Freiwilligenarbeit zu verhindern
  • Der Schweizerische Sozialzeit-Ausweis fördert die Anerkennung der Freiwilligenarbeit und ist ein geeignetes Mittel, die in der Freiwilligenarbeit erworbenen Fähigkeiten zu erfassen und auszuweisen.
    (In der Rubrik Sozialzeitausweis kann man diesen als PDF-File downloaden)
 
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