Unsere Grundsätze
- Freiwilligenarbeit ist ein gesellschaftlicher Beitrag an Mitmenschen und Umwelt. Sie wird unentgeltlich und zeitlich befristet geleistet.
- Freiwilligenarbeit soll bezahlte Arbeit ergänzen und unterstützen, diese jedoch nicht konkurrenzieren.
- Freiwilligenarbeit soll nicht mehr als 4 – 6 Stunden pro Woche in Anspruch nehmen.
- Die Arbeit in der Kernfamilie gilt nicht als Freiwilligenarbeit.
- Freiwilligenarbeit braucht Richtlinien und Standards zur Qualitätssicherung und um einen Missbrauch der Freiwilligenarbeit zu verhindern
- Der Schweizerische Sozialzeit-Ausweis fördert die Anerkennung der Freiwilligenarbeit und ist ein geeignetes Mittel, die in der Freiwilligenarbeit erworbenen Fähigkeiten zu erfassen und auszuweisen.
(In der Rubrik Sozialzeitausweis kann man diesen als PDF-File downloaden)